| Verpackungsverordnung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Donnerstag, den 01. Januar 2009 um 15:05 Uhr |
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Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie z.Bsp. den „Grünen Punkt“) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:  Nähzentrum Braunschweig - Inh. Erik Große-Kracht Stobenstraße 17 38100 Braunschweig Tel.: 0531 - 400 161 Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Sie können jedoch auch einfach die Verpackung (Kartonnage, Papier) einfach zum Altpapier geben. |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 10. Oktober 2009 um 15:09 Uhr |